Entsorgungskosten

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Entsorgungskosten

Hat das verunfallte Auto einen Totalschaden erlitten und kann somit nicht technische wiederhergestellt werden oder die Reparaturkosten übersteigen den Widerbeschaffungswert, so hat man oft den Gedanken mit Verschrottung des Autos.  Nun ob ein Auto wirklich einen Totalschaden hat oder nicht, kann durch uns ermittelt werden. Wir stellen den Restwert des Fahrzeugs fest. Diesen ermitteln wir aus drei Angeboten, die durch uns eingeholt werden. Das höchste Angebot dabei wird zur Ermittlung des Restwerts herangezogen, der dann gegen die Entsorgungskosten gegengerechnet wird. Entweder kann man sein Auto nun verkaufen oder selbst behalten. Die Entsorgung kann bei einem zertifizierten Autoverwerter vollzogen werden.

Welche kostet werden nun konkret von der gegnerischen Versicherung erstattet?

Wenn Ihr Auto nun entsorgt werden soll, kommen einige Kosten zusammen:

 

  • Abschleppkosten
  • Standkosten
  • Entsorgungskosten
  • Abmeldung des Fahrzeugs

Abschleppkosten

Die Abschleppkosten zum nächsten Autoverwerter oder Fachhändler wird im Falle einer Nutzung des Abschleppdienstes von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Vorausgesetzt das Auto ist fahrtüchtig.

 

Standkosten

Wird Ihr Auto bei einer Werkstatt zwischen gelagert können Standkosten anfallen, die ebenfalls von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Auch hier ist das Einreichen der notwendigen Nachweise erforderlich.

 

Beispielrechnung für die Entsorgungskosten:

Bei allem was Sie machen, ist es wichtig Belege zu sammeln und sie einzureichen. Nur so können Sie eine einwandfreie Entschädigung sicherstellen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Beispielrechnung, wie eine Entsorgung ablaufen kann:

Der ermittelte Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens beträgt laut Gutachten 8.000 €.
Der ermittelte Restwert des Unfallwagens beträgt laut Gutachten 2.000 €.
Die Abschleppkosten belaufen sich auf 100 €.
Der Standkosten bei Autoverwerter belaufen sich für 7 Tage auf dem Hof des Autoverwerters zum Tagessatz von 10 € auf insgesamt 70€.

Die gegnerische Versicherung zahlt Ihnen 6.000 € Differenz zum Wiederbeschaffungswert.

Der Autoverwerter zahlt Ihnen (2.000 € – 100 € – 70 €) = 1830 € vom Restwert aus.

Die gegnerische Versicherung übernimmt ebenfalls die zusätzlichen Entsorgungskosten von (100 € + 70 €) = 170 € nach Vorlage der Belege.

Wissenswertes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben das Recht einen Kfz- Sachverständigen mit dem Begutachten Ihres Fahrzeuges zu beauftragen. Die Kosten für die Begutachtung werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

Freie Wahl eines Sachverständigen

Viele Versicherungen versuchen trotzdem die Schuldfrage zu hinterfragen und den ganzen Prozess in die Länge zu ziehen. Außerdem versuchen sie Ihre Schadenersatzansprüche zu kürzen oder sogar zu streichen. In diesem Falle haben Sie das Recht, von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der Ihre Schadensabwicklung übernimmt. Die Anwaltskosten müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden

Freie Wahl eines Rechtsanwaltes

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten Sie kostenlos unter 069 34872972

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