Ihre Rechte
Wussten Sie schon, dass …
Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen haben, den Sie beauftragen ihr Fahrzeug zu begutachten? Sprechen Sie uns an!
Nutzungsausfallentschädigung
Wenn ihr Fahrzeug nach dem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht weiter nutzungsfähig ist, haben Sie Anspruch einen Mietwagen bzw. einen Nutzungsausfall.
Reinigungskosten
Ist durch den Autounfall etwas ausgekippt, das Ihren Sitz oder etwas anderes in der Innenkabine beschmutzt, dann müssen die Kosten der Innenreinigung Ihres Fahrzeugs vom Verursacher getragen werden.
Schadensersatz
Wenn sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatten, steht Ihnen ein Schadensersatz zu, insbesondere dann, wenn Sie finanzielle und körperliche Schäden erlitten haben.
Beschädigte Kleidung
Ihre Kleidung ist bei einem Verkehrsunfalls beschädigt oder verschmutzt, so muss der Unfallverursacher auch für die Kosten eines Neukaufs oder den
entstandenen Reinigungskosten Schadensersatz leisten.
130-Prozent-Regel
Ist der Schaden an Ihrem Fahrzeug 30% über dem Wiederbeschaffungswert, so wird das Fahrzeug nicht mehr als reparaturwürdig gesehen.
Abschleppkosten
Wenn Ihr Wagen bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist, dann können Sie das Abschleppen beauftragen.
Umbaukosten
Waren in Ihrem verunfallten Wagen nachträglich eingebaute Sonderteile vorhanden, wie z.B. eine Hi-Fi-Anlage muss der Aus-und Einbau von dem Alten Wagen in den neuen Wagen durch die gegnerische Versicherung erstattet werden.
Entsorgungskosten
Hat das verunfallte Auto einen Totalschaden erlitten und kann somit nicht technische wiederhergestellt werden oder die Reparaturkosten übersteigen den Widerbeschaffungswert, so hat man oft den Gedanken mit Verschrottung des Autos.
Ab- und Anmeldekosten
Sie müssen nach dem Totalschaden Ihr Fahrzeug abmelden und wollen ein neues Fahrzeug anmelden? So werden diese Kosten..