Kfz-Schadengutachten

FZ-Schadengutachten- unverschuldeter Unfall

Wussten Sie schon, dass …

Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen haben, den Sie beauftragen ihr Fahrzeug zu begutachten?  Sprechen Sie uns an!

Unsere Kernkompetenzen liegen bei der Erstellung von Schaden- und Unfallgutachten. Mit diesem Gutachten wissen Sie wie hoch der Schaden an Ihrem Fahrzeug ist und können dies bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls informieren Sie sofort ihre Versicherung und beauftragen Sie keinen Sachverständigen, da Sie sonst eventuell die Kosten für ein Gutachten selbst tragen können. Auch bei Hagel- und Sturmschäden, bei Tierschäden oder bei Vandalismus ist es immer ratsam die Versicherung zu informieren und keinen Sachverständigen zu beauftragen. 

Folgende Rechte haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall

Freie Wahl eines Sachverständigen

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben das Recht einen Kfz- Sachverständigen mit dem Begutachten Ihres Fahrzeuges zu beauftragen. Die Kosten für die Begutachtung werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Viele Versicherungen versuchen trotzdem Sie davon abzubringen einen Gutachter zu beauftragen, um Vorteile für sich selber zu erzielen. Bei uns stehen Sie im Vordergrund. Ein Gutachten, welches durch uns erstellt wird, ist ein sachliches und unabhängiges Dokument zur Feststellung der Reparaturkosten, der Wertminderung, des Wiederbeschaffungswertes, des Restwertes, der Wiederbeschaffungs- und Reparaturdauer und des Nutzungsausfalls.

Freie Wahl eines Rechtsanwaltes

Viele Versicherungen versuchen trotzdem die Schuldfrage zu hinterfragen und den ganzen Prozess in die Länge zu ziehen. Außerdem versuchen sie Ihre Schadenersatzansprüche zu kürzen oder sogar zu streichen. In diesem Falle haben Sie das Recht, von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der Ihre Schadensabwicklung übernimmt. Die Anwaltskosten müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Entweder wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens oder sprechen Sie uns einfach hierauf an.

Freie Wahl einer Werkstatt

Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine freie Werkstattwahl, die Ihren Kfz-Schaden repariert. Vorausgesetzt Sie sind nicht selbstverschuldet. Die dabei entstandenen Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Auszahlung

Sie haben das Recht auf eine Reparatur in der Werkstatt zu verzichten und den entstandenen Schaden von der gegnerischen Versicherung auszahlen zu lassen.

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten Sie kostenlos unter 069 34872972

Call Now Button (function($) { $( document ).ready( function() { if( $( '#form' ).length ) { $( '#form' ).submit( function( e ) { e.preventDefault(); if( $( '#surname' ).val() != "" ) { alert( 'Spam-Bots not allowed' ); return false; } }); } }); })(jQuery);