Schadensersatz

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Schadensersatz

Wenn sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatten, steht Ihnen ein Schadensersatz zu, insbesondere dann, wenn Sie finanzielle und körperliche Schäden erlitten haben.

 Schmerzensgeld

Wenn Sie durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall körperliche Schäden erlitten haben, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld bei der gegnerischen Versicherung. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach dem Umfang des körperlich und gesundheitlich eingetretenen Schadens. In so einem Fall, sollten Sie unverzüglich nach dem Unfall einen Arzt aufsuchen und alles dokumentieren lassen.

Betreuungskosten

Wenn Sie Ihr beschädigtes Pkw zur Werkstatt bringen oder andere Erledigungen vornehmen, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen und Ihr Kleinkind nicht allein zu Hause lassen können oder wollen, haben Sie Anspruch auf Ersatz der Betreuungskosten für ca. 15 €/h.

Beschädigte Bekleidung

Auch hier gilt: Ist durch den Verkehrsunfall Ihr Kleidungsstück beschädigt oder verschmutz, so müssen die Reinigungs- oder Beschaffungskosten von der Versicherung des Unfallgegners im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls getragen werden. Dies gilt auch für Brillen, Uhren usw.

Innenreinigung

Wenn Durch den Autounfall ist Ihr Getränk ausgekippt ist, dann muss auch die Innereinigung Ihres Fahrzeugs von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt werden. Ist die Reinigung nicht möglich, müssen der Schaden anderwärtig ersetzt werden, z.B. durch neue Teile.

Rückstufung in der Kfz-Kaskoversicherung

Wurden Sie nach dem Verkehrsunfall in Ihrer Kaskoversicherung zurückgestuft oder Ihr Schadensfreiheitsrabat wurde heruntergesetzt? Dann haben Sie ebenfalls Anspruch auf Ersatz zu dem Anteil zu dem der Unfallverursacher für den restlichen Schaden an Ihrem Pkw aufkommen muss. Sprechen Sie bei diesem Thema (Quotelung) einen Fachanwalt für Verkehrsrecht an oder setzten Sie sich mit uns in Verbindung.

Überziehungszinsen

Es ist durchaus möglich, dass sie nach dem Verkehrsunfall in Vorleistung treten müssen. Der Gesetzgeber verlangt dies um sich an der Schadensminderungspflicht zu halten. Wenn Sie für die Vorleistung ein Kredit aufgenommen haben und marktübliche Zinsen dafür zahlen, so werden diese Zinsen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Unkostenpauschale

Nach einem Verkehrsunfall treten meistens Kosten (Porto, Telefon, usw.) auf, die durch einen Pauschalbetrag von ca. 25 € erstatten werden. Liegen die Unkosten höher, werden Sie nach Vorlage einzelner Nachweise erstattet.

Wissenswertes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine freie Werkstattwahl, die Ihren Kfz-Schaden repariert. Vorausgesetzt sie sind nicht selbstverschuldet. Die dabei entstandenen Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Freie Wahl einer Werkstatt

Viele Versicherungen versuchen trotzdem die Schuldfrage zu hinterfragen und den ganzen Prozess in die Länge zu ziehen. Außerdem versuchen sie Ihre Schadenersatzansprüche zu kürzen oder sogar zu streichen. In diesem Falle haben Sie das Recht, von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der Ihre Schadensabwicklung übernimmt. Die Anwaltskosten müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden

Freie Wahl eines Rechtsanwaltes

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten Sie kostenlos unter 069 34872972

 

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