Umbaukosten
Umbaukosten & Sonderausstattung nach einem Unfall – vollständige Erstattung durch die Versicherung
Grundsätzlich muss die gegnerische Versicherung alle nachweislich vorhandenen Zusatzteile und deren fachgerechten Aus‑ und Einbau erstatten. Dazu gehören unter anderem:
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Hi‑Fi‑ und Multimedia‑Anlagen
(Verstärker, Subwoofer, Lautsprechersysteme, Navis, Rückfahrkameras) -
Felgen und Bereifung
(Alu‑Felgen, Schmiedefelgen, Sonderlackierungen, RDKS‑Sensoren) -
Karosserie‑ und Exterieur‑Teile
(Sport‑Stoßfänger, Seitenschweller, Spoiler, Bodykits) -
Fahrwerkskomponenten
(Sportfahrwerke, Tieferlegungen, Gewindefahrwerke, Distanzscheiben) -
Innenraum‑Tuning oder Komforttechnik
(Sportsitze, Ambientebeleuchtung, Lederausstattung, Sonderpolster) -
Technische Zubehörteile
(Dashcams, Alarmanlagen, GPS‑Tracker, Freisprecheinrichtungen)
All diese Komponenten erhöhen nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern verursachen auch Kosten für den erneuten Einbau in Ihr Ersatzfahrzeug.
Warum Umbaukosten erstattet werden müssen
Nach deutschem Schadensrecht (Stichwort: § 249 BGB – Naturalrestitution) muss der Geschädigte so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert.
Dazu gehört auch:
- der Ausbau der Sonderausstattung aus dem beschädigten Fahrzeug
- der Einbau der Teile in das neue bzw. ersatzweise beschaffte Fahrzeug
- die Dokumentation und Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter
Die gegnerische Versicherung ist daher verpflichtet, diese Aufwendungen zu erstatten – sofern sie korrekt nachgewiesen werden.
Belege und Nachweise: Was die Gerichte verlangen
Einige Gerichte fordern, dass die Aus‑ und Einbaukosten anhand von:
- Rechnungen
- Kostenvoranschlägen
- bisherigen Einbaubelegen
- oder durch das Sachverständigengutachten selbst
nachgewiesen werden.
In meinem Unfallgutachten erfasse ich:
✓ alle Sonderausstattungen
✓ alle Bauteile mit Wertangabe
✓ Fotos der verbauten Komponenten
✓ Hinweise zur Erstattungsfähigkeit
✓ klare Dokumentation für die Versicherung
Dadurch können Sie Ihre Ansprüche problemlos durchsetzen.
Ihr Vorteil: Professionelles Unfallgutachten in Frankfurt
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- die vollständige Regulierung Ihres Fahrzeugschadens
- eine korrekte Berücksichtigung aller nachträglichen Umbauten
- die Erstattung sämtlicher Umbaukosten
- eine rechtssichere Grundlage für die Versicherung
Gerade bei hochwertigen Komponenten wie Felgen, Fahrwerken, Stoßfängern, Soundanlagen oder Speziallackierungen kann das schnell mehrere tausend Euro ausmachen.
Wissenswertes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.